Rück­tritt Vor­stand des Schüt­zen­krei­ses Beckum

Lie­be Schüt­zen­schwes­tern, lie­be Schützenbrüder,
lie­be Kreis­de­le­gier­te, lie­be Schützenvereine,

unser Prä­si­dent Dr. Holl­mann wur­de dar­über infor­miert, dass der gesam­te Vor­stand des Schüt­zen­krei­ses Beckum mit Wir­kung zum 26.06.2026 von sei­nen Ämtern zurück­ge­tre­ten ist.

Für die­sen Fall ent­hält die Geschäfts­ord­nung für Unter­glie­de­run­gen in §12 12. eine ein­deu­ti­ge Rege­lung. Danach gilt: „Tritt der gesam­te Vor­stand einer Unter­glie­de­rung zurück, so hat der Prä­si­dent des WSB inner­halb von vier Wochen eine außer­or­dent­li­che Dele­gier­ten­ver­samm­lung der Unter­glie­de­rung zum Zwe­cke der Neu­wahl des Vor­stan­des der Unter­glie­de­rung einzuberufen.”

Auf Grund­la­ge die­ser Rege­lung wird der Prä­si­dent frist­ge­recht zu einer außer­or­dent­li­chen Kreis­de­le­gier­ten­ta­gung zum Zweck der Neu­wahl des Kreis­vor­stan­des einladen.

Die bereits für den 30.06.2026 ange­kün­dig­te Kreis­de­le­gier­ten­ta­gung in Waders­loh wird daher nicht durchgeführt.

Eine geson­der­te Ein­la­dung zur außer­or­dent­li­chen Kreis­de­le­gier­ten­ta­gung mit Tages­ord­nung und den erfor­der­li­chen Unter­la­gen folgt. Der West­fä­li­sche Schüt­zen­bund wird die Hand­lungs­fä­hig­keit des Krei­ses bis zur Wahl eines neu­en Kreis­vor­stan­des im Rah­men der sat­zungs­mä­ßi­gen Zustän­dig­kei­ten sicherstellen.

Wich­tig: Mit­glie­der des WSB-Prä­si­di­ums wer­den sich kurz­fris­tig zusam­men­set­zen und die wei­te­ren Schrit­te bzgl. des Schüt­zen­krei­ses Beckum zwecks schnellst­mög­li­cher Nach­ho­lung des Kreis­de­le­gier­ten­ta­ges besprechen.

Wir bedan­ken uns für Ihr Verständnis.
Mit freund­li­chen Grüßen

Patrick Kro­ne
Geschäftsführer
West­fä­li­scher Schüt­zen­bund 1861 e.V.