Recht­li­che Situa­ti­on von Lichtgeräten

Bei Licht­ge­rä­ten, egal von wel­chem Her­stel­ler, han­delt es sich nicht um Waf­fen im waf­fen­recht­li­chen Sin­ne, da hier kein Pro­jek­til, son­dern nur ein Infra­rot oder schwa­cher Laser­strahl „ver­schos­sen“ wird. Hin und wie­der wird aller­dings im Zusam­men­hang mit die­sen Licht­ge­rä­ten die Dis­kus­si­on zum The­ma „Anscheins­waf­fen“ geführt. Daher ist sich der ein oder ande­re Ver­ein nicht sicher, ob er Licht­ge­rä­te in der Öffent­lich­keit ein­setz­ten kann.

Ger­ne wol­len wir Ihnen und gege­be­nen­falls der Ord­nungs­be­hör­de die ein­schlä­gi­gen Vor­schrif­ten an die Hand geben, so dass Ihrem Ein­satz von Licht­ge­rä­ten auf dem nächs­ten öffent­li­chen Sport­fest nichts im Wege steht.

Hin­weis zur recht­li­chen Situa­ti­on von Lichtgeräten

Quel­le: DSB, Deut­scher Schützenbund

Kreis­de­le­gier­ten­tag 2017

Der Kreis­de­le­gier­ten­tag fin­det am Sonn­tag, den 12. März 2017, ab 10:00 Uhr im Saal des Brau­hau­ses “Stie­fel-Jür­gens” in Beckum statt. Begin­nen wer­den wir mit dem Fest­akt, auf dem die­ses Jahr auch die Sie­ger­eh­rung der Kreis­meis­ter­schaf­ten statt­fin­det. Nach einer klei­nen Pau­se folgt dann die Dele­gier­ten­ver­samm­lung mit den Wahlen.

Ein­la­dung und Programm