Quelle und weitere Informationen:
CoronaSchVO Vom 7. Januar 2021
§2 Kontaktbeschränkung, Mindestabstand, Alkoholverbot
(1b) Im öffentlichen Raum ist zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern (Mindestabstand) einzuhalten, …
(2) Der Mindestabstand darf unterschritten werden
1. zwischen Personen des eigenen Hausstandes,
1a. beim Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand, …
§9 Sport
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. …
(2) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.